Elektronisches Nachweisverfahren ab 01.04.2010
Unsere Informationen 11.10.2011:
Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte eANV-Nutzer,
wieder bricht im Bereich der eANV-Nutzung ein neues Zeitalter an. Das bisher kostenlos agierende Portal der BIFA GmbH zur Abwicklung des elektronischen Nachweiswesens wird zum 31.12.2011 vom Netz gehen.
Wenn Sie dort angemeldet sind, stellt für Sie nun die Frage: Was tun? Umständliche Suche nach einem neuen Provider? Aufwand für den Umzug?
Wir als Bonn Unternehmensgruppe haben aufgrund zahlreicher Probleme des BIFA-Portals bereits zum 01. Februar 2011 zum Anbieter N-SUITE gewechselt und sind mit dieser Lösung und der einfachen und unproblematischen Handhabung des Systems sehr zufrieden.
Gerne möchten wir Ihnen, als unseren Kunden anbieten, im Rahmen eines von uns eingerichteten Kundenportals ebenfalls an unserer Lösung teilzunehmen. Ihre Vorteile bei einem Wechsel zum N-SUITE-Kundenportal:
• Bonn Abfallwirtschaft unterhält ein Kundenportal welches mittels Internetzugang und kundenindividuellem Zugang per Passwort von Ihnen genutzt werden kann
• Sichere Datenübermittlung per ZKS-Schnittstelle. Nachdem der Datenaustausch zwischen uns und unseren am Kundenportal teilnehmenden Kunden innerhalb des N-SUITE-Systems erfolgt, werden die Daten in Sekundenschnelle übermittelt
• Unterstützung beim Handling durch den N-Suite-Support oder unsere Mitarbeiter im Hause
• Arbeiten in einem gut strukturierten und einfach zu bedienenden System
• Signatur von Scheinen innerhalb einer Minute als Einzel- oder Massensignatur
• Der Umzug selbst (also Umlagerung Ihres Postfaches von BIFA zu N-SUITE) ist für Sie kostenlos. Hierbei erfahren Sie natürlich die volle Unterstützung des N-SUITE-Supports und unserer Mitarbeiter
• Automatische Registerführung für nachweispflichtige Abfälle
• Übernahme aller bisher im BIFA-Portal erstellen Belege ins Register von N-SUITE
• Natürlich kompatibel mit Ihren bereits angeschafften Kartenlesegeräten und Signaturkarten
Wann können Sie wechseln?
Grundsätzlich jederzeit! Jedoch bitten wir Sie bei Interesse zeitnah auf uns zuzukommen, damit wir unser Kundenportal entsprechend dimensionieren und eine Umstellung mit Ihnen abstimmen können.
Leider haben auch wir erst vor kurzem von der Beendigung des BIFA-Portals zum Jahresende erfahren und möchten unseren Kunden gerne eine praktische und unkomplizierte eANV-Lösung bieten. Derzeit arbeiten wir in engem Kontakt mit unserem Systemanbieter N-SUITE an der endgültigen Kundenportallösung, haben diese derzeit allerdings noch nicht endgültig installiert und bitten Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Laut Einschätzung von Seiten N-SUITE sollte unsere Kundenportallösung dann gegen Ende Oktober 2011 für Sie zur Nutzung bereit stehen.
In der Hoffnung, Ihr Interesse an der Nutzung unseres Kundenportals geweckt zu haben, stehe ich Ihnen für eventuelle Rückfragen als Ansprechpartnerin unter corina.rosenzweig@bonn-abfallwirtschaft.de jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Anruf, bzw. Ihre Mail!
Hier gehts zum Portal: 
Unsere Informationen 15.08.2010:
Das elektronische Nachweisverfahren ist im April dieses Jahres angelaufen und beschäftigt uns somit nun schon einige Monate. Die „kleinen Tücken“ des Alltags gilt es dabei täglich geschickt zu eliminieren. Unsere Erfahrung bezüglich des eANV möchten wir Ihnen nachfolgend gerne zusammenfassen und Sie über die zukünftig anstehenden Schritte informieren.
1. Resümee der ersten Monate im eANV:
Im Großen und Ganzen ist das elektronische Nachweissystem gut gestartet. Wir sind stets bemüht einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Es lässt sich aber nicht vermeiden, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bzw. zu Schwierigkeiten kommt. Wir entschuldigen uns, falls es auch bei Ihnen mal gezwickt hat oder noch zwicken wird. Die Stimmen in der Branche singen leider nicht nur positive Lieder, da es wohl bei allen Systembetreibern noch verschiedene Probleme bei Übermittlung, Systemstabilität oder Handling gibt. Aber hieran wird mit Nachdruck gearbeitet, so dass wir positiv in die Zukunft blicken können. Sobald sich die nötige Routine bei allen Beteiligen eingestellt hat, werden die Anfangsschwierigkeiten wohl schnell vergessen sein. Aber bevor dies geschehen kann, gilt es den 2. Schritt in der Umsetzung der neuen Nachweisverordnung zu vollenden. Ab Februar 2011 müssen ALLE signieren!
2. Wichtige Neuerungen ab Februar 2011
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die Vorgaben zur Einführung und Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens noch nicht vollständig umgesetzt. Derzeit ist es Erzeugern und Beförderern noch gestattet, Entsorgungsnachweise und Begleitscheine handschriftlich zu unterzeichnen. Dieses Privileg wird mit der Umsetzung des zweiten Schritts zum Vollzug des elektronischen Nachweisverfahrens ab dem 01. Februar 2011 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann auch Erzeuger und Beförderer zwingend elektronisch signieren. Daher wird es uns ab Februar 2011 nicht mehr möglich sein, im Einzelnachweisverfahren gefährliche Abfälle ohne eine qualifizierte Erzeugersignatur der Entsorgung zuzuführen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, weisen wir daher bereits heute darauf hin, dass Begleitscheine und Entsorgungsnachweise ab diesem Zeitpunkt nur noch mittels der elektronischen Signaturkarte, welche Sie immer persönlich (jeder unterzeichnende Mitarbeiter) beantragen müssen, signiert werden können. Die Beantragung der erforderlichen Signaturkarte beträgt derzeit ca. vier Wochen, differiert jedoch je nach Anbieter und Andrang um 1 bis 4 Wochen. Wir gehen davon aus, dass kurz vor dem Termin 01.02.2011 ein erhöhtes Antragsaufkommen vorhanden sein wird, daher bitten wir Sie sich als Erzeuger im Bedarfsfall rechtzeitig um die erforderliche Ausstattung zu bemühen.
Zu der personenbezogenen Signaturkarte benötigen Sie zudem ein Kartenlesegerät („Klasse 2“ ohne Display oder „Klasse 3“ mit Display). Gerne lassen wir Ihnen hierzu noch weiteres Informationsmaterial zukommen oder Sie informieren sich in einem der vielen Trustcenter zu diesem Thema (siehe unten). Als Ansprechpartner für Fragestellungen rund um das Thema „Elektronisches Nachweisverfahren“ steht Ihnen unserer Frau Corina Rosenzweig gerne zur Verfügung (Mail: rosenzweig@bonn-abfallwirtschaft.de).
3. Informationen und Verlinkungen:
Zu den Trustcentern: HIER KLICKEN
Anbieter Kartenlesegeräte: Hersteller Reiner SCT Sparkassen-Shop
Hierbei gibt es zahlreiche Anbeiter, welche wir garnicht alle aufzählen können. Dies soll nur ein kurzer Auszug zu Ihrer besseren Orientierung sein.
Je nach Anbieter kann auch ein Set mit Kartenlesegerät und Signaturkarte direkt bei den Trustcentern bestellt werden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, ein Klasse 2 oder Klasse 3-Kartenlesegerät zu beziehen!
Wir freuen uns, Sie im Bereich der Abfallwirtschaft auf dem Weg in ein neues „Zeitalter“ begleiten und tatkräftig unterstützen zu dürfen.
Für eventuelle Rückfragen, sowie bei weiterem Informationsbedarf steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.
Unsere Informationen ab 01.04.2010:
Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Geschäftspartner,
wie Ihnen wahrscheinlich bereits aus den Medien bekannt ist, wird es
ab dem 01.04.2010 eine wesentliche Neuerung in der Abfallwirtschaft geben.
=> Das elektronische Nachweisverfahren!
Hierzu wollen wir Sie an dieser Stelle näher informieren:
Hier gelangen Sie zu unserem Informationsschreiben, welches wir für unsere Kunden verfasst haben, die gefährliche Abfälle mittels Einzelentsorgungsnachweis entsorgen.
Natürlich ist dieses Anschreiben auch für alle anderen Kunden von Interesse, welche gefährliche Abfälle mittels Bonn-eigenem Sammelentsorgungsnachweis entsorgen. Wir haben uns aber bewusst dazu entschieden, den Brief nur an Kunden mit Einzelentsorgungsnachweis zu verschicken, um Verwirrungen zu vermeiden. Denn derzeit müssen Kunden ohne Einzelentsorgungsnachweis noch nicht aktiv werden. Sobald die elektronische Signatur für alle Erzeuger (also auch solche, die mittels Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden) zum Tragen kommt, werden wir natürlich auch auf diesen Kundenkreis gezielt zukommen.
Anmeldung am Begleitscheinportal Die Umsetzung des vorläufigen E-Begleitschenportals der bifa auf das ZKS-System (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) ist zum 01.02.2010 vollzogen. Somit haben Sie ab sofort die Möglichkeit sich direkt im neuen bundeslandübergreifenden Portal zu registrieren:
Hierzu können Sie direkt die nachfolgenden Links nutzen. Auf diesen Seiten finden Sie auch ausführliche Anleitungen, über die Registrierung und Eingabe aller Daten im Portal
Zur REGISTRIERUNG FÜR NEUANMELDUNGEN
Zur MIGRATION VON DATEN AUS BEREITS ERFOLGTEN ANMELDUNGEN Die Anleitung zur Migration bekommen Sie: hier
Zur allgemeinen Informationsseite rund um den E-Begleitschein der bifa (Verlinkungen mit freundlicher Erlaubnis der bifa GmbH)
Wir bitten unsere Kunden mit Einzelentsorgungsnachweisen, welche durch uns als Transporteur bedienen werden, uns Ihre Registrierung im Portal kurz und formlos mitzuteilen, da wir so nachverfolgen können, ob alle bei uns gelisteten Kunden mit Einzelentsorgungsnachweis am 01.04.2010 "startklar" sind. Zudem bitten wir alle unsere Kunden uns die Begleitscheinführung im Office-Verfahren zu gestatten. Hierfür bieten wir Ihnen unser Rücksendeformular.
Bei Fragen rund um die neue Begleitscheinabwicklung stehen wir Ihnen unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
per Mail: rosenzweig@bonn-abfallwirtschaft.de oder telefonisch: unter den bekannten Nummern unserer Disposition oder bei Frau Corina Rosenzweig.
Wir wünschen allen Kunden einen guten Start in das neue System und freuen uns Sie auf diesem spannenden Weg in ein neues Zeitalter begleiten und unterstützen zu dürfen.
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