Allgemeine Informationen
Baustellenmischabfall bestehen aus den verschiedensten Fraktionen wie z.B. gewerbliche Verpackungsabfälle oder aber auch Textilien und beispielsweise Kunststoffe.
AVV-Nummer
170904
bezeichnet gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die kein Quecksilber, PCB oder gefährliche Stoffe enthalten
Enthalten sein dürfen:
- Bauschutt, Boden, Metalle, Rohre, Kabel
- Klebefolie
- Bodenbeläge
- Metall
- Unbelastetes Holz
- Glas
- Gips
- Schaumstoffe
- Kunststoffe, Folien
- Teppich- und Tapetenreste
- Papier, Kartonagen, Verpackungen
- Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädliche Inhalte, restentleert)
- Abdeckplanen, Decken etc.
- Styropor, Dämmplatten (max. 0,5m3 pro Tonne Baumischabfall)
Nicht enthalten sein dürfen:
- Gefährliche und Sonderabfälle
- Isolier- und Dämmstoffe, Styropor
- Asbest
- E-Schrott
- Lacke, Farben und Kleber
- Flüssigkeiten (z.B. Öle und Verdünnungen)
- Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
- Hausmüll
- Dachpappe (Teer- und Bitumenhaltig)
- Autoreifen
- PCB-haltige Abfälle
- Ölhaltige Abfälle etc.
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