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Wenn's mal schnell gehen muss:

Baustellenmischabfall

Allgemeine Informationen

Baustellenmischabfall bestehen aus den verschiedensten Fraktionen wie z.B. gewerbliche Verpackungsabfälle oder aber auch Textilien und beispielsweise Kunststoffe.

AVV-Nummer
  • 170904

    bezeichnet gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die kein Quecksilber, PCB oder gefährliche Stoffe enthalten

Enthalten sein dürfen:
  • Bauschutt, Boden, Metalle, Rohre, Kabel
  • Klebefolie
  • Bodenbeläge
  • Metall
  • Unbelastetes Holz
  • Glas
  • Gips
  • Schaumstoffe
  • Kunststoffe, Folien
  • Teppich- und Tapetenreste
  • Papier, Kartonagen, Verpackungen
  • Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädliche Inhalte, restentleert)
  • Abdeckplanen, Decken etc.
  • Styropor, Dämmplatten (max. 0,5m3 pro Tonne Baumischabfall)
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Gefährliche und Sonderabfälle
  • Isolier- und Dämmstoffe, Styropor
  • Asbest
  • E-Schrott
  • Lacke, Farben und Kleber
  • Flüssigkeiten (z.B. Öle und Verdünnungen)
  • Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
  • Hausmüll
  • Dachpappe (Teer- und Bitumenhaltig)
  • Autoreifen
  • PCB-haltige Abfälle
  • Ölhaltige Abfälle etc.

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