Allgemeine Informationen
Pflanzliche Abfälle zur Kompostierung, die in Gärten anfallen, werden als Gartenabfälle bezeichnet. Bei Gartenabfällen handelt es sich meist um Grünabfälle, Laub, Äste, Rasenschnitt oder um kleine Stammhölzer. Fremdstoffe wie z.B. (Speisereste, Lackiertes Holz, Bodenaushub) dürfen darin allerdings nicht enthalten sein.
Eigenschaften
Falls nötig, wird zuerst das harte (Äste, Stammholz) und das weiche (Laub, Grasschnitt) Material voneinander getrennt. Hartes Material kann zu Hackschnitzeln verarbeitet werden, hingegen weiches Material zur Verwertung durch Kompostierung oder Rotte durch Kleinstlebewesen und Sauerstoffzufuhr zersetzt wird. Bei dem daraus resultierenden Produkt handelt es sich um Kompost.
Der Kompost kann in der Landwirtschaft als natürlicher- und vollwertiger Dünger und zur Bodenverbesserung eingesetzt werden.
AVV-Nummer
200138
bezeichnet Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
200201
bezeichnet biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
Enthalten sein dürfen:
- Laub
- Grün. und Strauchschnitt
- Äste und Wurzeln
- Rasen
- Sträucher
Nicht enthalten sein dürfen:
- Wurzeln und Baumstämme (größer 15 cm Durchmesser oder über 1 m Länge)
- Straßenlaub (evtl. kontaminiert)
- Küchen- und Speiseabfälle

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