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Wenn's mal schnell gehen muss:

Erdaushub

Andere Begriffe/Synonyme

Baggergut

Allgemeine Informationen

Wollen Sie ein Haus bauen oder Sie haben den Auftrag für Erdarbeiten, dann ist die Erde vom Einsatzort zu entfernen. Sie stört und eine Weiterverwendung ist nicht mehr möglich. Es ist zu beachten, dass nach dem Baugesetzbuch gesunder Mutterboden oder Gesteinssorten nicht vergeuden werden dürfen. Zum Erdaushub gehören nur Erdsorten und Gesteinsarten, die nicht mit anderen Stoffen verunreinigt oder belastet sind. Die Schutt Karl Entsorgung GmbH holt den Aushub bei Ihnen ab und führt ihn einer sinnvollen Weiterverwendung zu.

Eigenschaften

Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden, der jedoch nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist. Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Mutterboden, Oberboden, Grasboden, Lehm, Tonboden stellen unterschiedliche Varianten dar.

Informationen zur Verwertung

Erdaushub ist im objektiven Sinne kein Abfall. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich (zum Beispiel für landespflegerische Projekte).

AVV-Nummer
  • 170503 *

    Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

  • 170505 *

    Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

  • 170506

    Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt

  • 170504

    bezeichnet Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen

* = gefährlicher Abfall

Enthalten sein dürfen:
  • Erde
  • Boden
  • Sand
  • Lehm
  • Steine (kleiner als 10 cm)
  • Kieselsteine
  • Ton
  • Mutterboden
  • Grasboden (ohne Grasnarbe)
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Belasteter, verunreinigter Boden
  • Wurzeln
  • Äste
  • Holz
  • Bauschutt
  • Metall
  • Kunststoffe
  • Steine (größer als 10 cm)

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