Allgemeine Informationen
Als Sperrmüll werden Abfälle aus Privathaushalten und Gewerbe bezeichnet, die für eine Entsorgung über den Hausmüll zu sperrig wären und deshalb anderweitig über Hol- oder Bringsysteme eingesammelt werden. Sperrmüll fällt beispielsweise bei Entrümpelungen an, seine Hauptbestandteile sind Holz und Metalle.
AVV-Nummer
200307
bezeichnet Sperrmüll als Siedlungsabfall
Enthalten sein dürfen:
- Holzmöbel
- Matratzen, Federbetten, Bilderrahmen, Spiegel, Sofa, Sessel
- Teppich, Teppichboden
- Ski, Schlauchboot, sperriges Spielzeug
- Leere Koffer, und Körbe
- Farb- und Lackeimer restentleert und trocken
- Leitern
- Fenster und Türen ohne Glas
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Schrott
Nicht enthalten sein dürfen:
- Gefährliche Abfälle (Holzfenster, behandeltes Holz aus dem Außenbereich)
- Sonderabfälle (Farben, Lacke, Batterien)
- Elektrogeräte (z.B. Kühlgeräte)
- Renovierungsabfälle
- Organische Abfälle wie Kantinenreste
- Flüssigkeiten
- Spraydosen
- Bauschutt
- Gartenabfälle
- Autoreifen
- Glas
- Styropor
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