Herkunft
Mineralische Baumaterialien, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen, werden als gemischter Bauschutt bezeichnet. Durch diverse Aufbereitungsprozesse kann unbelasteter Bauschutt als Recyclingprodukt wiederverwendet werden, bspw. als Recycling-Sand.
Bei Bauschutt mit Verunreinigungen (Altlastenverdacht), ist zur Einstufung eine Deklarationsanalyse gemäß dem aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorgaben Notwendig.
Beprobung von Bauschutt nach PD98 sowie die darauffolgende Analyse und Analytik können über uns beauftragt werden. Lassen Sie sich durch unser Vertriebsteam beraten.
Je nach Ergebnis wird der Bauschutt auf eine entsprechende Deponie oder in einer Grube entsorgt, beziehungsweise über eine Aufbereitungsanlage zu Deponieersatzbaustoffen oder Versatzbaustoffen verarbeitet.
Eigenschaften
Unbelasteter Bauschutt wird durch diverse Brech- und Aufbereitungsprozesse zu Recycling-Mix 0/45 bzw. Recycling-Sand 0/5 produziert und als Recyclingprodukt verkauft. (siehe Baustoffe)
Bei verunreinigtem Bauschutt (bspw. Schwarzanstrich) oder bei Bauschutt mit Altlastenverdacht ist zur Einstufung eine Deklarationsanalyse gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorgaben notwendig. Je nach Ergebnis wird das Material auf eine entsprechende Deponie oder in einer Grube entsorgt, beziehungsweise über unsere Aufbereitungsanlagen zu Deponieersatzbaustoffen oder Versatzbaustoff verarbeitet.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichung, Informationen
Weitere infoBlätter der Reihe Abfallwirtschaft aus dem LfU zu insgesamt mehr als 30 verschiedenen Themen sind unter www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm veröffentlicht.
AVV-Nummer
170106 *
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170503 *
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
170107
bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
* = gefährlicher Abfall
Enthalten sein dürfen:
- Ziegel
- Porzellan
- Putzreste
- Beton
- Mauersteine
- Pflastersteine
- Dachziegel
- Mörtel
- Tonrohre
- Naturstein
- Sandstein
- Kalkstein
- Backstein
- Naturstein
- Pflasterstein
- Straßenbruch
- Estrich
Nicht enthalten sein dürfen:
- Gips
- Ytong
- Strahlsand
- Schamottsteine
- Staubförmige Materialien
- Papier
- Holz
- Dämmwolle
- Dachpappe
- Eternit
- Lehrm
- Schlacke
- Kaminabbruch
- Klärgrubenabbruch
- Kunststoffe und PVC
- Glas
- Türen, Fenster und Türzargen
- Tapete und Tapetenreste
- Plastik
- Kabelreste

Fragen? Rufen Sie uns an +49 (0)9122 7941-100
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