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Wenn's mal schnell gehen muss:
Probenahme nach PN98

Als zertifizierter Entsorgungsdienstleister bieten wir Ihnen die Beprobung verschiedener Fraktionen an.

Informatives zur PN98

Die Beprobung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen (Probenahme, Probenvorbereitung und Untersuchung) ist für Deponien in der Deponieverordnung
(DepV) geregelt.

Die Probenahme hat gemäß der LAGA-Mitteilung 32 – PN 98 zu erfolgen.

Beide unterscheiden bei den Probenahmen zur abfallrechtlichen Einstufung von Haufwerken zwischen Hot-Spot-Beprobung
(bei organo-leptischen Auffälligkeiten im Haufwerk) und der segmentorientierten „Allgemeinen Beprobung“.
Hot-Spot-Beprobungen sind dabei hauptsächlich zur Materialidentifizierung (z.B. zur Beweissicherung) und zur Risikoprognose anzuwenden. Die entnommenen Proben müssen dabei keinen quantitativen Bezug zur Grundmenge haben.

Ziel der hier vorgenommenen Allgemeinen Haufwerksbeprobung ist die Bestimmung des durchschnittlichen Schadstoffgehaltes von Haufwerken (bzw. einzelnen Bestandteilen). Dabei unterscheidet die
PN 98 vier verschiedene Probenarten – Einzelprobe, Mischprobe, Sammelprobe (entsteht durch Vereinigen von Mischproben) und Laborprobe – und beschreibt den aus stochastischen Überlegungen abgeleiteten Verfahrensweg zur Beprobung eines Haufwerks, verbunden mit der Festlegung der Mindestanzahl an Laborproben in Abhängigkeit vom Volumen des zu beurteilenden Abfalls.
Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 ist bei der Untersuchung von Abfällen auf Schadstoffe
von entscheidender Bedeutung. Die Probenahmeplanung ist deswegen von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss die Sachkunde bzgl. der Probenahme nachweisen können. Es ist
immer ein aussagekräftiges und vollständiges Probenahmeprotokoll zu erstellen. Zum Probenahmeprotokoll gehören auch Angaben zur genauen Lage der Haufwerke (Plan), Fotos der Haufwerke, eine Skizze mit Einteilung und Bezeichnung der Sektoren sowie Informationen zur Abfallentstehung und -herkunft.
Es sind so viele Einzelproben zu entnehmen, dass die vollständige Anzahl von Mischproben gemäß
PN 98 gewonnen wird. Eine Mischprobe muss mindestens aus 4 Einzelproben bestehen.

Unsere Leistungen
Alles im Blick – mit K. Bonn

Leistung im Detail

Zu unseren Kernkompetenzen gehört die umfassende Beratung und Abwicklung unternehmerischer Anliegen rund um das Thema Entsorgung. Hier arbeiten wir bereits bayernweit mit namenhaften Kunden zusammen und übernehmen alles, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Beratung

Wir beraten Sie vorab zu Ihrem Anliegen

Beprobung

Wir beproben und analysieren gesetzeskonform und erstellen Ihnen eine Analyse.

Analytik

Wir erstellen eine gesetzeskonforme Abfallbilanz für Ihre Unternehmen.

Gutachten

Unsere Experten beraten Sie gerne zur fachgerechten Entsorgung diverser Abfälle.

Fragen? Rufen Sie uns an +49 (0)9122 7941-100

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