Allgemeine Informationen
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle bestehen aus verschiedensten Fraktionen wie z.B. gewerbliche Verpackungsabfälle oder aber auch Textilien und beispielsweise Kunststoffe.
AVV-Nummer
200301
bezeichnet gemischte Siedlungsabfälle
Enthalten sein dürfen:
- Hausmüllähnliche Abfälle zur Verwertung
- Kunststoffe
- Styropor/Schaumstoffe
- Folie/Verpackungsabfälle
- Verschmutztes oder beschichtetes Papier
- Textilien
Nicht enthalten sein dürfen:
- Glas
- Flüssige Abfälle
- Sonderabfälle
- Speisereste
- Gefährliche Abfälle
- E-Schrott
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