Allgemeine Informationen
Bahnschwellen sind ein Teil des Gleiskörpers bei Eisen-, Straßen- oder U-Bahnen. Bahnschwellen fallen bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Gleißen an. Bahnschwellen fallen unter die Altholzkategorie A IV, welche mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz beschreibt.
Bahnschwellen zählen zu den gefährlichen Abfällen, in die Kategorie der gefährlichen Abfälle fallen diese, da Bahnschwellen zum Schutz vor Schädlingen und Verrottung mit Imprägnierölen behandelt werden.
AVV-Nummer
170204 *
bezeichnet Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall)
* = gefährlicher Abfall
Enthalten sein dürfen:
- Bahnschwellen
Nicht enthalten sein dürfen:
- Bauschutt
- Gewerbemüll
Fragen? Rufen Sie uns an +49 (0)9122 7941-100
Sie haben Fragen zur Entsorgung oder möchten sich über eine Containergestellung informieren? Dann rufen Sie uns an oder benutzen Sie das Kontaktformular, unser Vertriebsteam berät Sie gerne.
Unser Fuhrpark
Angefangen von Absetz- und Abrollfahrzeugen über Planenwagen, Sattelzüge, Tief- und Radlader bis hin zu Umleerfahrzeugen und Presswagen ist alles vertreten.
Containerübersicht
Wir haben für jede Situation den passenden Container.