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Wenn's mal schnell gehen muss:

Bahnschwellen

Allgemeine Informationen

Bahnschwellen sind ein Teil des Gleiskörpers bei Eisen-, Straßen- oder U-Bahnen. Bahnschwellen fallen bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Gleißen an. Bahnschwellen fallen unter die Altholzkategorie A IV, welche mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz beschreibt.
Bahnschwellen zählen zu den gefährlichen Abfällen, in die Kategorie der gefährlichen Abfälle fallen diese, da Bahnschwellen zum Schutz vor Schädlingen und Verrottung mit Imprägnierölen behandelt werden.

AVV-Nummer
  • 170204 *

    bezeichnet Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall)

* = gefährlicher Abfall

Enthalten sein dürfen:
  • Bahnschwellen
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Bauschutt
  • Gewerbemüll

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