Andere Begriffe/Synonyme
Herkunft
Bahnschwellen sind ein Teil des Gleiskörpers bei Eisen-, Straßen- oder U-Bahnen. Bahnschwellen fallen bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Gleißen an. Bahnschwellen fallen unter die Altholzkategorie A IV, welche mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz beschreibt.
Bahnschwellen zählen zu den gefährlichen Abfällen, in die Kategorie der gefährlichen Abfälle fallen diese, da Bahnschwellen zum Schutz vor Schädlingen und Verrottung mit Imprägnierölen behandelt werden.
Eigenschaften
Stofflich können Bahnschwellen nur für die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung oder zur Herstellung von aktiv- oder Industrieholzkohle verwendet werden. In den meisten Fällen werden Bahnschwellen zur energetischen Verwertung in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken nach BImSchG eingesetzt, solange die Schadstoffbelastung der Anlagen nicht überschritten werden.
Je nach Herkunft und Menge sind Nachweisdokumente für die Entsorgung von Altholz Kategorie AIV nötig.
Weiterführende Literatur, Veröffentlichung, Informationen
Weitere infoBlätter der Reihe Abfallwirtschaft aus dem LfU zu insgesamt mehr als 30 verschiedenen Themen sind unter www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm veröffentlicht.
AVV-Nummer
170204 *
bezeichnet Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall)
* = gefährlicher Abfall
Enthalten sein dürfen:
- Bahnschwellen
Nicht enthalten sein dürfen:
- Bauschutt
- Gewerbemüll

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