Allgemeine Informationen
Bei Ziegeln, (künstlich hergestellter Stein) aus gebrannten tonhaltigen Lehm, geformt und gebrannt, handelt es sich meist um Mauer- und Dachziegel. Bei sortenreinen Sammlungen von Ziegeln dürfen keinerlei Fremdstoffe enthalten sein.
AVV-Nummer
170102
bezeichnet Ziegel als Bau- und Abbruchabfall
Enthalten sein dürfen:
- Mauerziegel (Ziegelsteine)
- Tondachplatten (Dachziegel)
Nicht enthalten sein dürfen:
- Gips
- Ytong
- Strahlsand
- Schamottsteine
- Staubförmige Materialien
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