Allgemeine Informationen
Unter Elektroschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile. Bitte beachten Sie: TV-Geräte und Bildschirme sowie Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte müssen separiert werden.
Elektrogeräte können gefährliche Stoffe beinhalten (z.B. FCKW, Blei und Quecksilber) und dürfen daher nicht über den Gewerbemüll entsorgt werden.
Zudem ist unser Elektroschrott ein wichtiger Rohstofflieferant, da er wertvolle Metalle wie Kupfer, Gold und Silber enthält, die durch eine spezielle Aufbereitung wiederverwertet werden können.
AVV-Nummer
200136
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
Enthalten sein dürfen:
- Rechner
- Elektrokleingeräte (Telefone, Toaster etc.)
- Tastaturen und Laufwerke
- PC-Mäuse
- Drucker
Nicht enthalten sein dürfen:
- Monitore
- Trafos
- Bildschirme/TV
- Metalle die keinen E-Schrott darstellen
- Elektrogroßgeräte (Bsp. Waschmaschinen)
- Kühlgeräte
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Angefangen von Absetz- und Abrollfahrzeugen über Planenwagen, Sattelzüge, Tief- und Radlader bis hin zu Umleerfahrzeugen und Presswagen ist alles vertreten.
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Wir haben für jede Situation den passenden Container.