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Wenn's mal schnell gehen muss:

Estrich

Allgemeine Informationen
Die gängigste Entsorgungsvariante ist hier der unbelastete Zementestrich. Das Material kann ähnlich wie Beton als mineralischer Abfallstoff entsorgt werden sofern keine Schadstoffe enthalten sind.
AVV-Nummer
  • 170106 *

    Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

  • 170802

    bezeichnet Baustoff auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen

  • 170101

    Beton

  • 170801 *

    Baustoffe auf Gipsbasis, die gefährliche Stoffe enthalten

* = gefährlicher Abfall

Enthalten sein dürfen:
  • Zementestrich
  • Betonabbruch
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Strahlarmierungen
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz

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