Allgemeine Informationen
Bei der Renovierung und dem Abbruch von Gebäuden entsteht oftmals Kaminabbruch.
Hierbei handelt es sich um ein mineralisches Material, was oftmals durch die regelmäßige Nutzung enorme Rußablagerungen enthält und somit nicht als unbelasteter Bauschutt entsorgt werden kann.
Betreffende der Einzelheiten und der Anfertigung einer genauen Analytik des Materials wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb.
AVV-Nummer
170106 *
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
170107
bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
* = gefährlicher Abfall
Enthalten sein dürfen:
- Kaminabbruch
Nicht enthalten sein dürfen:
- Unbelasteter Bauschutt
- Baustellenmischabfälle
- Metalle
- Glasabfälle
Fragen? Rufen Sie uns an +49 (0)9122 7941-100
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Angefangen von Absetz- und Abrollfahrzeugen über Planenwagen, Sattelzüge, Tief- und Radlader bis hin zu Umleerfahrzeugen und Presswagen ist alles vertreten.
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