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Wenn's mal schnell gehen muss:

Kaminabbruch

Allgemeine Informationen

Bei der Renovierung und dem Abbruch von Gebäuden entsteht oftmals Kaminabbruch.

Hierbei handelt es sich um ein mineralisches Material, was oftmals durch die regelmäßige Nutzung enorme Rußablagerungen enthält und somit nicht als unbelasteter Bauschutt entsorgt werden kann.

Betreffende der Einzelheiten und der Anfertigung einer genauen Analytik des Materials wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb.

AVV-Nummer
  • 170106 *

    Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

  • 170107

    bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen

* = gefährlicher Abfall

Enthalten sein dürfen:
  • Kaminabbruch
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Unbelasteter Bauschutt
  • Baustellenmischabfälle
  • Metalle
  • Glasabfälle

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