Allgemeine Informationen
Keramikabfälle fallen sowohl im Haushalt als auch auf Bauprojekten an. Hier handelt es sich unter anderem um Fliesen, Waschbecken, Wannen, Schalen, Platten oder aber auch Tassen und Teller.
Reiner Keramikabfall der nicht mit mineralischem Bauschutt (Beispiel: Beton) vermischt wurde – kann direkt als Ersatzbaustoff aufbereitet werden.
AVV-Nummer
101208
bezeichnet Abfälle aus Erzeugnissen aus nichtmetallischen anorganischen Rohstoffen wie z.B Steinzeug, Porzellan, Fliesen (Baukeramik) oder technischer Bauteile (Funktionskeramik) wie Isolatoren oder Katalysatoren.
Enthalten sein dürfen:
- Keramikziegel
- Keramikfliesen
- Sanitärkeramik (Waschbecken, WC-Schüssel)
- Blumentopf aus Keramik
- Haushaltskeramik (Teller, Tassen, Schalen)
Nicht enthalten sein dürfen:
- Boden und Erde
- Mineralischer Bauschutt
- Glasabfälle
- Dämmstoffe
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