Allgemeine Informationen
Gesammeltes Altholz aus Baumaßnahmen oder Entrümpelungen.
Auszug gemäß Altholzverordnung (Kategorie AII & AIII):
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel/Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
AVV-Nummer
200138
bezeichnet Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
170201
bezeichnet Holz als Bau- und Abbruchsabfall
Enthalten sein dürfen:
- Spanplatten
- Furniertes & beschichtetes Holz
- Türblätter, Zargen aus Holz (unlackiert)
- Holzregale
- Dielen/Holzfußboden
Nicht enthalten sein dürfen:
- Kesseldruckimprägnierte Hölzer (Bsp. Gartenzaun)
- Geteerte Hölzer
- Lackierte Hölzer
- Dachstühle
- Bahnschwellen
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