Allgemeine Informationen
Bei Baumstümpfen, inklusive ihres Wurzelballens die nach dem Fällen eines Baumes zurückbleiben, handelt es sich um Wurzelstöcke. Wurzelstöcke werden, da das massive Holz sowohl für die Kompostierung als auch für die Produktion von Hackschnitzeln speziell vorbereitet werden muss, separat entsorgt.
AVV-Nummer
200201
bezeichnet biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
Enthalten sein dürfen:
- Stammholz
- Wurzeln
- Wurzelstöcke
Nicht enthalten sein dürfen:
- Bodenaushub
- Bauschutt
- Busch- und Gartenabfälle
- Gefährliche Abfälle
- Sonstige Fremdstoffe
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Angefangen von Absetz- und Abrollfahrzeugen über Planenwagen, Sattelzüge, Tief- und Radlader bis hin zu Umleerfahrzeugen und Presswagen ist alles vertreten.
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