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Wenn's mal schnell gehen muss:

Altholz Kategorie AIV

Allgemeine Informationen

Auszug Gemäß Altholzverordnung (Kategorie AIV):

mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen,
Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den
Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

AVV-Nummer
  • 200137 *

    bezeichnet Holz, das gefährliche Stoffe enthält (gefährlicher Abfall)

  • 170204 *

    bezeichnet Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall)

* = gefährlicher Abfall

Enthalten sein dürfen:
  • Kesseldruckimprägnierte Hölzer
  • Geteerte Hölzer
  • Lackierte Hölzer
  • Fenster ohne Glas
  • Türblätter lackiert
  • Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Holzfachwerk und Dachsparren
Nicht enthalten sein dürfen:
  • Sauberes, unbehandeltes Vollholz
  • Spanplatten
  • Funiertes und beschichtetes Holz
  • Laminatböden

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